In Berlin kann nach nicht erfolgreichen Ablegen des schriftlichen Teils des 2. Staatsexamens Jura unter bestimmten Voraussetzungen die erneute Zulassung zur Wiederholung in Ausnahmefällen beantragt werden, siehe ->.

Dieser Antrag wird gewährt, wenn ein besonderer Ausnahmefall vorliegt und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg beim Wiederholungsversuch gegeben ist. Beides konnten wir unter Beachtung der Besonderheiten beim GJPA Berlin/Brandenburg für unserer Mandantin vortragen und belegen. Es ist nicht selbstverständlich, dass solche Anträge gewährt werden. Umso mehr freuen wir uns nach Erhalt der Antragsstattgabe durch das GJPA.

Besprechen wir Ihr Anliegen.