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Prüfungsanfechtung mit Erfolg!

Eine schlechte Note oder das Nichtbestehen einer Prüfung kann weitreichende Folgen für die berufliche Zukunft haben. Doch nicht immer ist das Prüfungsergebnis gerechtfertigt – formale Fehler, Bewertungsfehler oder eine unfaire Prüfungsdurchführung können dazu führen, dass die Prüfungsergebnisse anfechtbar sind. In solchen Fällen ist die Prüfungsanfechtung ein wirksames Mittel, um gegen fehlerhafte Prüfungsentscheidungen vorzugehen.

Rechtsanwalt Ronnenberg, spezialisiert auf das Prüfungsrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, ist Dein kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Anfechtung von Prüfungen geht. Mit tiefgreifender juristischer Expertise und einem feinen Gespür für prüfungsrechtliche Detailfragen setzt er sich konsequent für Deine Rechte ein – bundesweit und auf allen Ebenen der Bildung.

Die Prüfungsanfechtung

Das Prüfungsrecht stellt eine hochkomplexe und zugleich sensible Rechtsmaterie dar, die tief in die Bildungs- und Berufsbiografien von Menschen eingreift. Eine nicht bestandene Prüfung kann weitreichende Konsequenzen haben – vom Verlust eines Studienplatzes bis hin zum Ende einer beruflichen Karriereplanung. Rechtsanwalt Ronnenberg verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Prüfungsrechts und bietet Ihnen eine fundierte rechtliche Begleitung bei der Anfechtung von Prüfungsentscheidungen.

Was ist eine Prüfungsanfechtung?

Die Prüfungsanfechtung ist ein verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelf, mit dem sich Prüflinge gegen eine aus ihrer Sicht fehlerhafte Prüfungsentscheidung zur Wehr setzen können. Ziel ist es, eine Neubewertung der Prüfungsleistung zu erreichen oder – in Ausnahmefällen – eine Wiederholungsprüfung zu erwirken.

Prüfungsentscheidungen sind sogenannte „gebundene Verwaltungsakte“, das heißt: Die Prüfungsbehörde darf ihr Ermessen nur innerhalb gesetzlich vorgegebener Grenzen ausüben. Daraus ergeben sich rechtliche Angriffspunkte, insbesondere bei Bewertungsfehlern, Verfahrensverstößen oder Ermessensmissbrauch.

Rechtliche Grundlagen der Prüfungsanfechtung

Verfassungsrechtlicher Rahmen

Das Prüfungsrecht wird maßgeblich durch das Grundgesetz geprägt. Artikel 12 GG (Berufsfreiheit) und Artikel 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) bilden den verfassungsrechtlichen Rahmen. Aus ihnen leitet sich insbesondere das Gebot einer fairen und chancengleichen Prüfung ab.

Verwaltungsrechtliche Grundlagen

Die Prüfungsanfechtung erfolgt auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie der jeweiligen Prüfungsordnungen der Hochschulen oder Kammern. Relevant sind unter anderem:

  • § 35 VwVfG (Begriff des Verwaltungsakts)

  • §§ 68 ff. VwGO (Widerspruchs- und Klageverfahren)

  • Prüfungsrechtliche Richtlinien und Bewertungsmaßstäbe laut ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Landesgerichte

Gründe für eine Prüfungsanfechtung

Bewertungsfehler

Ein häufiger Anfechtungsgrund ist der sogenannte Bewertungsfehler. Hierbei handelt es sich um Abweichungen von den geltenden Bewertungsmaßstäben. Zu unterscheiden sind:

  • Beurteilungsfehler: etwa eine unzutreffende Auslegung juristischer oder technischer Fachbegriffe

  • Verfahrensfehler bei der Bewertung: wie das Fehlen einer ordnungsgemäßen Dokumentation der Bewertung oder ein Verstoß gegen die Anonymität der Korrektur

Verfahrensfehler

Ein Prüfungsverfahren muss formell und materiell ordnungsgemäß ablaufen. Zu den häufigsten Verfahrensmängeln zählen:

  • Nichtbeachtung von Nachteilsausgleichen (z. B. bei Prüfungsangst, ADHS oder Legasthenie)

  • Befangenheit von Prüfer:innen

  • Fehlende oder unzureichende Begründung der Bewertung

  • Verspätete Mitteilung des Prüfungsergebnisses

Täuschungsvorwürfe und Ordnungsverstöße

Auch bei Prüfungsrücktritten oder bei einem angeblichen Täuschungsversuch kann die Anfechtung sinnvoll sein. Die Prüfungsbehörde trägt in solchen Fällen die Beweislast. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Sanktion verhältnismäßig und rechtlich zulässig ist.

Ablauf einer Prüfungsanfechtung

Akteneinsicht und Fristwahrung

Zunächst muss innerhalb der Widerspruchsfrist – in der Regel ein Monat nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung – Widerspruch eingelegt werden. Parallel ist die Akteneinsicht ein zentraler Schritt: Sie ermöglicht die Überprüfung der Bewertungsbegründung, Korrekturvermerke und Protokolle.

Gutachterliche Prüfung

Häufig wird ein externes Fachgutachten benötigt, um nachzuweisen, dass die Bewertung fachlich unvertretbar war. Die Rechtsprechung erkennt solche Gutachten regelmäßig als Beweismittel an.

Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren

Führt der Widerspruch nicht zum Erfolg, bleibt die Verwaltungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Dabei prüft das Gericht, ob die Bewertung gegen rechtliche Maßstäbe verstoßen hat – es nimmt jedoch keine eigene inhaltliche Bewertung vor, sondern überprüft nur auf Beurteilungsfehler.

Erfolgsaussichten und Rolle der anwaltlichen Vertretung

Die Prüfungsanfechtung ist kein Selbstläufer – umso wichtiger ist eine kompetente anwaltliche Begleitung. Rechtsanwalt Ronnenberg bringt nicht nur umfassende Erfahrung aus hunderten Prüfungsverfahren mit, sondern kennt auch die Besonderheiten der jeweiligen Prüfungsordnungen und gerichtlichen Anforderungen.

Gerade im Prüfungsrecht gilt: Gründlichkeit und rechtliche Präzision sind entscheidend. Eine professionelle Anfechtung kann die Lebens- und Karriereplanung entscheidend beeinflussen.

Fazit: Deine Prüfung ist anfechtbar – mit juristischer Expertise zum Erfolg

Ob Studium, Staatsexamen oder berufliche Qualifikationsprüfung – eine fehlerhafte Bewertung muss nicht das Ende Deiner beruflichen Ambitionen bedeuten. Mit Rechtsanwalt Ronnenberg haben Sie einen erfahrenen Spezialisten an Deiner Seite, der Dein Rechte entschlossen durchsetzt und Deine Erfolgschancen realistisch einschätzt.

Kontaktiere Sie uns noch heute für eine professionelle Beratung in allen Fragen rund um die Prüfungsanfechtung und das Prüfungsverfahren.

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