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Die Wiederholung als Chance!
Die Wiederholung einer Prüfung ist ein wichtiger Bestandteil des Bildungssystems. Nicht jede Prüfung wird beim ersten Versuch bestanden – sei es aufgrund von unzureichender Vorbereitung, Prüfungsangst, Krankheit oder anderen persönlichen Umständen. Die Möglichkeit zur Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung ist dabei ein zentrales Element des Prüfungsrechts und stellt sicher, dass Studierende oder Prüfungskandidat*innen eine zweite (und teils auch dritte) Chance erhalten, ihre Qualifikation unter Beweis zu stellen.
Rechtsanwalt Ronnenberg, spezialisiert auf das Prüfungsrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, ist Dein kompetenter Ansprechpartner, wenn es um den Antrags einer Wiederholung einer Prüfung geht. Mit tiefgreifender juristischer Expertise und einem feinen Gespür für prüfungsrechtliche Detailfragen setzt er sich konsequent für Deine Rechte ein – bundesweit und auf allen Ebenen der Bildung.

Inhalt
- Wiederholung einer Prüfung
- Was genau kann „Wiederholung einer Prüfung“ bedeuten?
- Gesetzliche Grundlagen und Prüfungsordnungen
- Freiwillige Wiederholung vs. Wiederholung nach Nichtbestehen
- Was passiert bei endgültigem Nichtbestehen?
- Rechtsschutz bei Prüfungswiederholungen
- Tipps für eine erfolgreiche Prüfungswiederholung
- Fazit: Es ist nie zu spät!
Wiederholung einer Prüfung
Nicht jede Prüfung verläuft wie geplant. Ob an der Universität, in der Ausbildung oder bei einer staatlichen Prüfung: Ein nicht bestandener Versuch ist kein Grund zur Resignation. Die Wiederholung einer Prüfung ist in den meisten Prüfungsordnungen fest verankert und unterliegt klaren prüfungsrechtlichen Regelungen. In diesem Artikel erfährst Du, welche Rechte und Pflichten Du bei der Prüfungswiederholung hast – und worauf Du unbedingt achten solltest.
Was genau kann „Wiederholung einer Prüfung“ bedeuten?
Im Prüfungsrecht bezeichnet die Wiederholung einer Prüfung das Recht auf einen oder mehrere weitere Versuche, wenn eine Prüfung nicht bestanden wurde. In vielen Prüfungsordnungen ist geregelt, wie oft und unter welchen Bedingungen eine Prüfung wiederholt werden darf.
Beispiele:
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Hochschulprüfungen: Häufig sind zwei Wiederholungsversuche erlaubt. Beim endgültigen Nichtbestehen droht die Exmatrikulation.
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IHK-Prüfungen: In der Regel ist eine Wiederholung zweimal möglich, innerhalb bestimmter Fristen.
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Staatsexamen (z. B. Jura oder Lehramt): Wiederholungen sind meist nur einmal erlaubt und unterliegen besonderen Voraussetzungen.
Gesetzliche Grundlagen und Prüfungsordnungen
Die rechtliche Grundlage für Prüfungswiederholungen bildet in der Regel die jeweilige Prüfungsordnung in Verbindung mit Landeshochschulgesetzen, Berufsbildungsgesetzen (BBiG) oder speziellen Prüfungsverordnungen (z. B. JAG – Juristenausbildungsgesetz). Hier wird unter anderem geregelt:
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Die Anzahl der zulässigen Wiederholungen
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Fristen für die Wiederholung (z. B. innerhalb von 6 Monaten)
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Bedingungen bei Nichtantritt (z. B. durch Krankheit)
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Möglichkeiten der freiwilligen Wiederholung zur Notenverbesserung
Wichtig: Wer eine Prüfung wiederholen möchte, muss sich in der Regel fristgerecht anmelden und alle erforderlichen Nachweise (z. B. ärztliche Atteste) einreichen.
Freiwillige Wiederholung vs. Wiederholung nach Nichtbestehen
Ein häufig übersehener Aspekt im Prüfungsrecht ist der Unterschied zwischen einer freiwilligen Wiederholung und einer Wiederholung nach Nichtbestehen:
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Freiwillige Wiederholung: Wird oft zur Notenverbesserung genutzt. Sie ist meist nur bei bestimmten Prüfungen und innerhalb eines bestimmten Zeitraums zulässig.
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Wiederholung nach Nichtbestehen: Ist in vielen Fällen automatisch möglich, sofern keine Täuschung oder Fristversäumnis vorliegt.
Was passiert bei endgültigem Nichtbestehen?
Ein endgültiges Nichtbestehen liegt vor, wenn alle zulässigen Versuche ausgeschöpft sind. Rechtlich hat dies gravierende Konsequenzen:
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Hochschulen: Die betreffende Prüfung (und damit oft der Studiengang) gilt als „endgültig nicht bestanden“ – eine weitere Teilnahme ist ausgeschlossen.
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Berufsausbildungen: Es kann eine Verlängerung der Ausbildungszeit notwendig werden. Eine weitere Wiederholung muss beantragt werden.
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Staatliche Prüfungen: Hier kann es zu einer dauerhaften Sperre kommen, je nach Bundesland und Prüfungsordnung.
In solchen Fällen lohnt sich die Prüfung rechtlicher Rechtsmittel, wie Widerspruch oder Klage.
Rechtsschutz bei Prüfungswiederholungen
Prüflinge haben das Recht, Rechtsmittel gegen Prüfungsentscheidungen einzulegen. Mögliche Gründe:
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Verfahrensfehler (z. B. fehlerhafte Prüfungsorganisation)
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Bewertungsfehler
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Ungleichbehandlung oder Befangenheit
Wer der Meinung ist, bei einer Prüfung benachteiligt worden zu sein, sollte zeitnah Akteneinsicht beantragen und sich ggf. rechtlich beraten lassen. In manchen Fällen kann eine erneute Wiederholung auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden.
Tipps für eine erfolgreiche Prüfungswiederholung
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Fristen im Blick behalten: Informieren Sie sich frühzeitig über Wiederholungsfristen und Anmeldeformalitäten.
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Gründe für das Nichtbestehen analysieren: Lag es an der Vorbereitung, Prüfungsangst oder äußeren Umständen?
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Rechtzeitig Hilfe suchen: Lernberatung, Nachhilfe, oder rechtliche Beratung können entscheidend sein.
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Dokumentieren Sie alles: Im Zweifel zählt jeder Nachweis – insbesondere bei Krankheit oder organisatorischen Problemen.
Fazit: Es ist nie zu spät!
Die Wiederholung einer Prüfung ist nicht das Ende, sondern oft ein neuer Anfang. Wer seine prüfungsrechtlichen Möglichkeiten kennt und sich gut vorbereitet, hat realistische Chancen auf den Erfolg beim nächsten Anlauf. Lass Dich von einem nicht bestandenen Versuch nicht entmutigen – sondern nutze Dein Recht auf Wiederholung bewusst und informiert.
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