Erfahrung. Strategie. Erfolg.

Akkreditierung für Hochschulen

Eine erfolgreiche Akkreditierung ist entscheidend für die Zukunft Ihrer Studiengänge und Ihrer gesamten Hochschule – erfordert aber umfassende Vorbereitung und rechtliches Know-how. Ob Erstakkreditierung neuer Studiengänge, Reakkreditierung bestehender Programme, Vorbereitung auf Systemakkreditierung oder institutionelle Akkreditierung der Hochschule, Erfüllung von Auflagen und Empfehlungen der Gutachter, Umgang mit kritischen Begutachtungen oder drohender Ablehnung, rechtliche Überprüfung von Akkreditierungsentscheidungen oder Begleitung bei Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Akkreditierungsagenturen – Akkreditierungsverfahren sind komplex, ressourcenintensiv und rechtlich anspruchsvoll. Fehler in der Vorbereitung, unzureichende Dokumentation oder Mängel in den Studiengangskonzepten oder Qualitätssicherungssystemen können zur Versagung oder Befristung der Akkreditierung führen. Wir unterstützen Ihre Hochschule mit umfassender rechtlicher und strategischer Expertise bei allen Aspekten der Akkreditierung. Strukturiert. Erfolgsorientiert. Rechtssicher.

Rechtsanwalt Ronnenberg, spezialisiert auf Prüfungsrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, ist Ihr kompetener Partner für alle Fragen rund um die Akkreditierung von Studiengängen und Hochschulen. Mit tiefgreifender juristischer Expertise im Hochschulrecht und umfassender Kenntnis der Akkreditierungsanforderungen berät und begleitet er Hochschulen, Fakultäten und Fachbereiche durch den gesamten Akkreditierungsprozess – bundesweit und für alle Studiengangsarten, Hochschultypen und Akkreditierungsformen.

Akkreditierung als Qualitätssicherungsinstrument und rechtliche Voraussetzung

Die Akkreditierung ist ein zentrales Qualitätssicherungsinstrument im deutschen Hochschulsystem und zugleich rechtliche Voraussetzung für die staatliche Anerkennung. Sie erfolgt auf zwei Ebenen: die Akkreditierung von Studiengängen und die Akkreditierung von Hochschulen als Institutionen. Seit Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrags ist die Akkreditierung verbindlich für alle Studiengänge, die zu einem akademischen Grad führen. Ohne erfolgreiche Akkreditierung dürfen Hochschulen keine Bachelor- oder Mastergrade verleihen, und die Studiengänge verlieren ihre staatliche Anerkennung. Für private und kirchliche Hochschulen kommt die institutionelle Akkreditierung hinzu, die die Hochschule als Ganzes auf ihre Leistungsfähigkeit und Qualität überprüft. Die Akkreditierung prüft, ob Studiengänge den fachlichen und formalen Anforderungen entsprechen, ob die Studierbarkeit gewährleistet ist, ob angemessene Qualifikationsziele definiert sind, ob die Hochschule über die notwendigen Ressourcen verfügt und ob ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem existiert. Für Hochschulen ist die erfolgreiche Akkreditierung daher existenziell wichtig, da sie über die Existenz von Studiengängen, die staatliche Anerkennung der Hochschule, die Attraktivität für Studierende und die Reputation entscheidet.

Die verschiedenen Akkreditierungsformen im Überblick

Im deutschen Hochschulsystem existieren verschiedene Formen der Akkreditierung, die unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die Programmakkreditierung bezieht sich auf einzelne Studiengänge, die individuell durch eine Akkreditierungsagentur begutachtet und akkreditiert werden. Dies ist der klassische Weg für staatliche und private Hochschulen. Die Systemakkreditierung akkreditiert nicht einzelne Studiengänge, sondern das gesamte interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Systemakkreditierte Hochschulen können anschließend ihre Studiengänge selbst akkreditieren. Die institutionelle Akkreditierung ist für private und kirchliche Hochschulen verpflichtend und überprüft die Hochschule als Institution hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Organisationsstrukturen, Ressourcenausstattung und Qualitätssicherung. Sie ist Voraussetzung für die staatliche Anerkennung privater Hochschulen. Internationale Akkreditierungen durch ausländische Agenturen ergänzen zunehmend das nationale Akkreditierungssystem und dienen der internationalen Positionierung. Wir beraten Hochschulen bei der Wahl der geeigneten Akkreditierungsform und begleiten durch alle Verfahrenstypen.

Institutionelle Akkreditierung privater und kirchlicher Hochschulen

Private und kirchliche Hochschulen unterliegen besonderen Akkreditierungsanforderungen. Neben der Akkreditierung ihrer Studiengänge müssen sie eine institutionelle Akkreditierung durchlaufen, die die Hochschule als Ganzes überprüft. Diese institutionelle Akkreditierung ist Voraussetzung für die staatliche Anerkennung und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Geprüft werden die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Hochschule, die Governance-Strukturen und Entscheidungsprozesse, die finanzielle und personelle Ausstattung, die strategische Planung und Entwicklung, das Qualitätssicherungssystem, die Forschungsleistungen und deren Qualität, die Internationalität und Kooperationen sowie die Einhaltung der Kriterien des Wissenschaftsrats. Wir beraten private und kirchliche Hochschulen umfassend bei der Vorbereitung auf die institutionelle Akkreditierung, prüfen die Erfüllung aller Kriterien, identifizieren Schwachstellen und entwickeln Strategien zur erfolgreichen Akkreditierung. Die Anforderungen sind hoch und erfordern professionelle Vorbereitung und Begleitung.

Programmakkreditierung vs. Systemakkreditierung – Die richtige Strategie für Studiengänge

Hochschulen haben bei der Akkreditierung ihrer Studiengänge grundsätzlich die Wahl zwischen Programmakkreditierung und Systemakkreditierung. Bei der Programmakkreditierung wird jeder einzelne Studiengang individuell durch eine Akkreditierungsagentur begutachtet und akkreditiert. Dies ist besonders für kleinere Hochschulen oder einzelne neue Studiengänge geeignet. Bei der Systemakkreditierung wird das gesamte Qualitätssicherungssystem der Hochschule akkreditiert, wodurch die Hochschule anschließend ihre Studiengänge selbst akkreditieren kann, ohne externe Begutachtung durch Agenturen. Die Systemakkreditierung bietet langfristig Autonomie, Flexibilität und Kostenersparnisse, erfordert aber zunächst erhebliche Investitionen in den Aufbau eines funktionierenden Qualitätssicherungssystems und ein aufwendiges Akkreditierungsverfahren. Wir beraten Hochschulen bei der strategischen Entscheidung zwischen beiden Akkreditierungsformen, analysieren Vor- und Nachteile für die spezifische Situation der Hochschule und unterstützen bei der Vorbereitung. Die Entscheidung hängt von zahlreichen Faktoren ab: Größe der Hochschule, Anzahl der Studiengänge, Veränderungsdynamik, verfügbare Ressourcen, strategische Ziele und Autonomieansprüche.

Rechtliche Grundlagen der Akkreditierung – Staatsvertrag, Landesrecht und internationale Vorgaben

Die rechtlichen Grundlagen der Akkreditierung sind komplex und mehrschichtig. Zentrales Regelwerk ist der Studienakkreditierungsstaatsvertrag, den alle Bundesländer geschlossen haben und der die grundlegenden Anforderungen an die Akkreditierung von Studiengängen festlegt. Ergänzend haben die Länder Landesverordnungen erlassen, die den Staatsvertrag konkretisieren und länderspezifische Besonderheiten regeln. Die Musterrechtsverordnung gibt weitere inhaltliche Vorgaben für die Akkreditierung vor. Für private Hochschulen gelten zusätzlich die Kriterien des Wissenschaftsrats für die institutionelle Akkreditierung sowie landesspezifische Regelungen zur staatlichen Anerkennung. Hinzu kommen die Beschlüsse und Vorgaben der Kultusministerkonferenz, die Regelungen der Stiftung Akkreditierungsrat sowie die Akkreditierungsrichtlinien und Verfahrensregeln der einzelnen Akkreditierungsagenturen. Auch die Vorgaben des Bologna-Prozesses, die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) und europäische Standards sind zu beachten. Wir kennen alle relevanten rechtlichen Grundlagen und deren Zusammenspiel und beraten Hochschulen zur rechtssicheren Erfüllung aller Vorgaben auf allen Akkreditierungsebenen.

Die formalen und inhaltlichen Akkreditierungskriterien für Studiengänge

Studiengänge müssen eine Vielzahl formaler und inhaltlicher Kriterien erfüllen, um akkreditiert zu werden. Zu den formalen Kriterien gehören die Einhaltung der Vorgaben zu Studienstruktur und Studiendauer, die korrekte Vergabe von ECTS-Punkten nach dem European Credit Transfer System, die Regelungen zu Modulgrößen und Prüfungsdichte, die formale Gestaltung von Abschlussbezeichnungen sowie die Existenz einer rechtlich einwandfreien Prüfungsordnung. Die inhaltlichen Kriterien umfassen die Definition klarer und angemessener Qualifikationsziele, die sich an fachlichen und überfachlichen Kompetenzen orientieren, die Gestaltung eines schlüssigen und auf die Qualifikationsziele abgestimmten Studiengangskonzepts, den Nachweis der Studierbarkeit innerhalb der Regelstudienzeit, die Sicherstellung der fachlichen und personellen Ressourcen, die Implementierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen und Evaluationsinstrumenten, die Transparenz und Dokumentation des Studiengangs, die Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit sowie die Förderung der Mobilität und Internationalisierung. Wir analysieren bestehende oder geplante Studiengänge systematisch anhand aller Akkreditierungskriterien, identifizieren Defizite und entwickeln Lösungsstrategien zur Erfüllung aller Anforderungen.

Die Akkreditierungskriterien für die institutionelle Akkreditierung

Die institutionelle Akkreditierung von Hochschulen prüft eine umfassende Palette von Kriterien, die die Hochschule als Ganzes betreffen. Zentrale Kriterien sind die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen einschließlich der Trägerschaft, Rechtsform und Grundordnung, die akademische Governance mit klaren Entscheidungsstrukturen und Partizipationsmöglichkeiten, die strategische Planung und Profilbildung der Hochschule, die finanzielle Ausstattung und nachhaltige Finanzierungssicherung, die personelle Ausstattung mit hauptamtlichen Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern, die Infrastruktur einschließlich Räumen, Bibliotheken und technischer Ausstattung, das Qualitätssicherungssystem für Studium und Lehre, die Forschungsleistungen und deren Qualität, die Internationalität und internationale Kooperationen, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Einhaltung ethischer Grundsätze und guter wissenschaftlicher Praxis. Wir beraten Hochschulen bei der Vorbereitung auf alle Prüfkriterien der institutionellen Akkreditierung, führen Schwachstellenanalysen durch und entwickeln Maßnahmenpläne zur Erfüllung aller Anforderungen.

Vorbereitung auf das Akkreditierungsverfahren – Selbstbericht und Dokumentation

Die Vorbereitung auf ein Akkreditierungsverfahren beginnt mit der Erstellung eines umfassenden Selbstberichts, der alle relevanten Aspekte des Studiengangs oder der Hochschule darstellt. Der Selbstbericht ist das zentrale Dokument für die Gutachter und muss alle Akkreditierungskriterien systematisch abdecken. Wir unterstützen Hochschulen bei der Strukturierung und Erstellung des Selbstberichts, der Definition und Darstellung der Qualifikationsziele, der Beschreibung des Studiengangskonzepts und der Modulstruktur, der Darstellung der Ressourcen und Ausstattung, der Dokumentation des Qualitätssicherungssystems, der Aufbereitung statistischer Daten zu Studierenden, Absolventenquoten und Studienerfolg, der Zusammenstellung aller erforderlichen Anlagen wie Prüfungsordnungen, Modulhandbücher und Evaluationsergebnisse sowie der überzeugenden und transparenten Darstellung aller relevanten Informationen. Ein gut strukturierter und überzeugender Selbstbericht ist entscheidend für den Erfolg des Akkreditierungsverfahrens. Wir kennen die Erwartungen der Gutachter und Agenturen und helfen, den Selbstbericht optimal zu gestalten.

Begleitung der Begehung und des Gutachterverfahrens

Die Begehung durch die Gutachtergruppe ist der zentrale Termin im Akkreditierungsverfahren. Die Hochschule muss sich und ihren Studiengang oder ihre Einrichtung überzeugend präsentieren und alle Fragen der Gutachter kompetent beantworten. Wir bereiten Hochschulen intensiv auf die Begehung vor durch Simulation von Gesprächen und kritischen Nachfragen, Vorbereitung der beteiligten Personen aus Hochschulleitung, Lehrenden, Verwaltung und Studierenden, strategische Planung der Präsentationen und Gesprächsrunden, Antizipation kritischer Fragen und Vorbereitung überzeugender Antworten, Organisation der logistischen Abläufe und Räumlichkeiten, Zusammenstellung und Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen sowie Begleitung während der Begehung als Berater im Hintergrund. Eine professionelle Vorbereitung auf die Begehung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich. Wir kennen die Perspektive der Gutachter und wissen, worauf es ankommt. Auf Wunsch begleiten wir die Begehung auch persönlich und stehen für rechtliche und strategische Fragen zur Verfügung.

Umgang mit Auflagen und Empfehlungen

Akkreditierungen werden häufig mit Auflagen oder Empfehlungen verbunden, die innerhalb bestimmter Fristen zu erfüllen sind. Auflagen sind verbindliche Vorgaben, deren Erfüllung Voraussetzung für die Akkreditierung ist, während Empfehlungen Verbesserungsvorschläge darstellen, die nicht zwingend umgesetzt werden müssen, aber den Studiengang oder die Hochschule weiterentwickeln sollen. Wir beraten Hochschulen beim strategischen Umgang mit Auflagen und Empfehlungen durch rechtliche Prüfung der Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit erteilter Auflagen, Entwicklung von Umsetzungsstrategien für erforderliche Maßnahmen, Priorisierung und zeitliche Planung der Auflagenerfüllung, Koordination der beteiligten Akteure und Gremien, Dokumentation der Auflagenerfüllung gegenüber der Akkreditierungsagentur sowie gegebenenfalls Verhandlung mit der Agentur über angemessene Fristen oder Modifikationen. Manche Auflagen sind überzogen oder rechtlich fragwürdig und können angefochten werden. Unsere Expertise hilft, die Auflagen effizient zu erfüllen und gleichzeitig die Interessen der Hochschule zu wahren.

Rechtliche Überprüfung und Anfechtung von Akkreditierungsentscheidungen

Wenn eine Akkreditierung versagt, nur befristet erteilt oder mit unverhältnismäßigen Auflagen verbunden wird, kann die Hochschule die Entscheidung rechtlich überprüfen und gegebenenfalls anfechten. Wir vertreten Hochschulen bei der Anfechtung von Akkreditierungsentscheidungen durch rechtliche Prüfung der Begründung und Ermittlung von Verfahrensfehlern oder materiellen Rechtsfehlern, Einlegung von Widersprüchen oder Einleitung von Beschwerdeverfahren bei der Akkreditierungsagentur, Klageerhebung vor Verwaltungsgerichten gegen rechtswidrige Entscheidungen, Beantragung von Eilrechtsschutz zur Sicherung der Weiterführung von Studiengängen, Verhandlungen mit Akkreditierungsagenturen über einvernehmliche Lösungen sowie strategische Prozessführung bis zur höchstrichterlichen Klärung. Die Rechtsprechung zu Akkreditierungsentscheidungen entwickelt sich weiter und bietet zunehmend Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung. Nicht jede ablehnende oder mit Auflagen versehene Akkreditierungsentscheidung muss hingenommen werden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten realistisch und setzen die Rechte der Hochschule durch.

Reakkreditierung und kontinuierliche Qualitätsentwicklung

Akkreditierungen sind zeitlich befristet und müssen regelmäßig erneuert werden. Die Reakkreditierung bietet die Chance zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Studiengängen und Hochschulen, stellt aber auch hohe Anforderungen an die Dokumentation der Qualitätsentwicklung seit der letzten Akkreditierung. Wir begleiten Hochschulen bei Reakkreditierungsverfahren durch Analyse der Entwicklungen seit der letzten Akkreditierung, Bewertung der Umsetzung früherer Auflagen und Empfehlungen, Identifikation von Verbesserungspotenzialen und Weiterentwicklungsbedarfen, Aktualisierung der Selbstberichte und Dokumentationen, Vorbereitung auf die Darlegung der Qualitätsentwicklung gegenüber Gutachtern sowie strategische Nutzung der Reakkreditierung für Studiengangsentwicklung und Profilschärfung. Eine professionelle Vorbereitung auf die Reakkreditierung erhöht nicht nur die Erfolgsaussichten, sondern trägt auch zur substanziellen Qualitätsverbesserung bei.

Besonderheiten bei internationalen und gemeinsamen Studiengängen

Internationale Studiengänge und Joint-Degree-Programme stellen besondere Herausforderungen für die Akkreditierung dar. Bei Kooperationsstudiengängen mit ausländischen Partnerhochschulen müssen die Akkreditierungsanforderungen beider Länder erfüllt werden, was zu komplexen rechtlichen Fragen führt. Wir beraten bei der Akkreditierung internationaler Studiengänge durch Klärung der Zuständigkeiten bei grenzüberschreitenden Studiengängen, Abstimmung mit ausländischen Akkreditierungssystemen und Qualitätssicherungsagenturen, rechtliche Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen unter Akkreditierungsgesichtspunkten, Erfüllung der Anforderungen für Joint-Degree und Double-Degree-Programme, Umgang mit unterschiedlichen nationalen Regelungen zu Studienstruktur und Abschlüssen sowie Nutzung europäischer Akkreditierungsverfahren und gegenseitiger Anerkennungen. Die Internationalisierung der Hochschulen erfordert auch eine Internationalisierung der Akkreditierung. Unsere Beratung berücksichtigt nationale und internationale Anforderungen gleichermaßen.

Strategische Beratung zur Positionierung im Akkreditierungssystem

Akkreditierung sollte nicht nur als formale Pflichtübung, sondern als strategisches Instrument zur Qualitätsentwicklung und Profilbildung verstanden werden. Wir beraten Hochschulen strategisch zur optimalen Positionierung im Akkreditierungssystem durch Entwicklung einer Gesamtstrategie für die Akkreditierung aller Studiengänge und der Hochschule, Entscheidung über den richtigen Zeitpunkt für Systemakkreditierung oder institutionelle Akkreditierung, Auswahl geeigneter Akkreditierungsagenturen und Gutachter, Nutzung von Akkreditierung für Reputation und Marketing, Implementierung eines nachhaltigen Qualitätssicherungssystems, das über Akkreditierungsanforderungen hinausgeht sowie strategische Weiterentwicklung der Hochschule unter Berücksichtigung von Akkreditierungsperspektiven. Eine strategisch durchdachte Akkreditierungspolitik kann der Hochschule Wettbewerbsvorteile verschaffen und ihre Position im Hochschulsystem stärken.

Warum Rechtsanwalt Ronnenberg Ihr Partner für Akkreditierung ist

Rechtsanwalt Ronnenberg verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Begleitung von Akkreditierungsverfahren für staatliche und private Hochschulen aller Größenordnungen. Er hat zahlreiche Studiengänge durch Erst- und Reakkreditierungen begleitet, Hochschulen bei der System- und institutionellen Akkreditierung beraten und in mehreren Fällen erfolgreich gegen ungerechtfertigte Akkreditierungsentscheidungen geklagt. Seine tiefgreifende Kenntnis der rechtlichen Grundlagen, der Akkreditierungskriterien und der Verfahrensabläufe, sein Verständnis für die Perspektive der Gutachter und Agenturen sowie seine strategische Beratungskompetenz machen ihn zum idealen Partner für alle Akkreditierungsfragen. Er kennt die typischen Stolpersteine und Risiken und weiß, wie man diese vermeidet. Seine Mandanten schätzen seine strukturierte Vorgehensweise, seine präzisen Analysen und seine zuverlässige Begleitung durch den gesamten Akkreditierungsprozess. Mit Rechtsanwalt Ronnenberg haben Sie einen kompetenten Partner, der Ihre Akkreditierung zum Erfolg führt.

Erste Schritte zur erfolgreichen Akkreditierung

Wenn Ihre Hochschule vor einer Akkreditierung steht, Auflagen erfüllen muss oder eine Akkreditierungsentscheidung anfechten möchte, kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir analysieren Ihre spezifische Situation, bewerten die Erfolgsaussichten und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Akkreditierungsverfahren. Ob umfassende Begleitung durch das gesamte Verfahren, gezielte Beratung zu Einzelfragen oder rechtliche Vertretung bei Streitigkeiten – wir bieten flexible Leistungsmodelle, die auf die Bedürfnisse Ihrer Hochschule zugeschnitten sind. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Akkreditierungsrecht und sichern Sie den Erfolg Ihrer Akkreditierung.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine professionelle Beratung zur Akkreditierung Ihrer Studiengänge und Hochschule. Wir begleiten Sie von der Vorbereitung bis zum erfolgreichen Abschluss – strukturiert, rechtssicher und erfolgsorientiert!

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