Das Ziel dieses Verfahrens war nicht die Zulassung zur mündlichen Prüfung, sondern das Erreichen eines Prädikats. Nach unserer Widerspruchsbegründung vergaben die Prüfer 3 weitere Punkte, was exakt zur anvisierten Höherbewertung führte. Luxusprobleme, die wir gerne vertreten!
Am Ende stimmte das Verwaltungsrecht unserer Argumentation zu und entschied im Sinne der Klägerin. Das Verfahren zur Bestellung eines Drittprüfers, der bzgl. der Bewertung der Dissertation mit "non rite" eingesetzte werden sollte, war rechtswidrig.
Wir haben erneut in eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung durchgeführt und haben unserer Mandantin mit einer entsprechenden Widerspruchsbegründung die fehlenden Punkte verschafft. Es freut uns sehr, dass sich unsere Mandantin nun auf ihre mündliche Prüfung vorbereiten darf. Wir drücken die Daumen!
Ganz eindeutige Bewertungsfehler sind eine Seltenheit. Liegen sie aber vor, macht es besonders Freunde sie auszubreiten. Das Prüfungsamt hatte Einsicht und hat von sich aus eine Neubewertung beauftragt. Ergebnis: Besserbewertung und Zulassung zu mündlichen Prüfung.
Der Richter dieses Gerichts in Frankfurt war der Ansicht, uns und unserem Mandanten die mündliche Verhandlung zu verwehren. Er teilte uns nur mit, dass seine Entscheidung bereits gefallen sei. Danach folgte von uns der Antrag auf Ablehnung wegen der Besorgnis [weiterlesen...]
Ein außergewöhnlicher Fall, den wir über 12 Monate begleitet haben. Unser Mandant legte eine mündliche Prüfung im Rahmen seiner Abiturprüfung ab. Im Zuge dieser Prüfung äußerte sich ein Prüfer mehrfach abfällig über die Haare unserer Mandanten, da diese offensichtlich ins [weiterlesen...]







