Diese Disputation haben wir im gerichtlichen Verfahren erfolgreich aufgehoben, so dass unsere Mandantin die Disputation vor einer neuen Kommission wiederholen durfte. Ein Prüfer der vorherigen Kommission versteifte sich auf Fragen, die mit der Dissertation unserer Mandantin nichts zu tun hatten.
Der Antrag auf zweiten Wiederholungsversuch ist nicht selten ein schwereres Unterfangen, als unsere Mandantschaft denkt. Nicht jede Belastung im Prüfungsverfahren rechtfertigt die Gewährung eines weiteren Prüfungsversuchs. Wir konnten mithilfe von Ärzten nachweisen, dass unser Mandant an einer nicht vorher diagnostizierten [weiterlesen...]
Hier konnten wir für unseren Mandanten erreichen, dass er seine Masterthesis nicht wie ursprünglich geplant abgeben musste, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, da unser Mandant in der Bearbeitungszeit vier Wochen erkrankt war. Das Prüfungsamt hatte zunächst an dem früheren [weiterlesen...]
Wir konnten erneut einen Erfolg im Rahmen einer Anfechtung im Widerspruchsverfahren des 2. juristischen Staatsexamens erreichen. Es fehlte ein Punkt in irgendeiner Klausur zum Bestehen. Nachdem wir bei 3 Klausuren Bewertungsfehler ausmachen konnten, wurde bei einer Klausur die Bewertung angehoben. [weiterlesen...]
Unsere Mandantin ist durch eine mündliche Prüfung gefallen und beauftragte uns damit, das Prüfungsverfahren zu überprüfen, um idealerweise eine Wiederholung zu erreichen. Nach erfolgter Akteneinsicht konnten wir nachweisen, dass die Prüfung von einem Prüfer abgenommen wurde, der nicht ordnungsgemäß geladen [weiterlesen...]
Erneut konnten wir einen Erfolg bei einer Prüfungsanfechtung im Rahmen des ersten Staatsexamens Jura erreichen. Nach erfolgter Widerspruchsbegründung wurde die Bewertung einer Klausur von drei auf vier Punkten angehoben, was für unsere Mandantin bedeutete, dass sie für die mündliche Prüfung [weiterlesen...]







