Remonstrationen müssen je nach Prüfungsordnung zeitnah in einer bestimmten Frist substantiierte begründet werden. Für unsere Mandantin konnten wir 2 Bewertungsfehler erfolgreich geltend machen und die Bewertung um einen Punkt zum Bestehen anheben.
Remonstrationen müssen je nach Prüfungsordnung zeitnah in einer bestimmten Frist substantiierte begründet werden. Für unsere Mandantin konnten wir 2 Bewertungsfehler erfolgreich geltend machen und die Bewertung um einen Punkt zum Bestehen anheben.