Heute erhielten wir mit Freude den Änderungsbescheid aus Thüringen für unsere Mandantin, die zunächst nicht die erforderliche Punktzahl zur Zulassung zur mündlichen Prüfung des 2. juristischen Staatsexamens erreichte. Ihr fehlte ein ganzer Punkt eines Korrektors, bzw. 0,5 Punkte in irgendeiner [weiterlesen...]
Nach intensiver Auseinandersetzung mit einer Klausur der höheren technischen Mechanik kommt es nun zu einer Neubewertung der Klausur. Ob diese Neubewertung zu einer Besserbewertung führt, bleibt abzuwarten. Zumindest ein Zwischenerfolg konnten wir für unseren Mandanten erreichen. Update folgt...
In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Baden- Württemberg konnten wir die Frage klären, wie lange sich wohl ein Prüfer an eine mündliche Prüfung erinnern muss. Dies führte im Umkehrschluss dazu, dass das Gericht die Aussagen der Zeugin verwarf, da es [weiterlesen...]
Die Nachricht vom Prüfungsamt liest sich belanglos: Sehr geehrter Herr Ronnenberg, nach Überdenken der Bewertung sind die Prüfer der Klausur Z I zu dem Ergebnis gekommen, die Prüfungsleistung mit einem Punkt mehr zu bewerten. Diese schnöde Nachricht bedeutet die Welt [weiterlesen...]
Unverlierbar war dieser Fall unserer Mandantin, die zu uns kam und uns zwei Bewertungen ihrer Bachelorthesis vorlegte. In der Erstbewertung stand wörtlich "Frau Ö., die offenbar nicht deutsche Muttersprachlerin ist...". Mit dieser Feststellung, die alleine auf dem Klang des Nachnamens [weiterlesen...]
Die Erfolgsquoten in Bayern sind nicht schön, das ist nicht von der Hand zu weisen. Wir haben nun ein Gericht erwischt, dass durchaus prüflingsfreundlich für unsere Mandantin entschied und eine Neukorrektur veranlasste. Ob dies am Ende zum Erfolg (Zulassung zur [weiterlesen...]
Heute haben wir das Urteil in einem Fall zugestellt bekommen, in dem es darum ging, dass ein Prüfer sich weigerte zu dem Schwierigkeitsgrad einer Klausur Ausführungen zu machen. Das Gericht sah dies als Bewertungsfehler an und verwies die Sache zurück [weiterlesen...]
In einem Gerichtsverfahren in Mainz bzgl. eines ersten Staatsexamen konnten wir nachweisen, dass unser Mandant seine Klausur nicht zu spät abgegeben hat. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Klausur nach Ende der Bearbeitungszeit noch nummeriert. Wir konnten belegen, dass das [weiterlesen...]
Ein Fall, der die Brutalität des Prüfungsrechts zeigt. Im Widerspruchsverfahren haben wir keine Höherbewertung erreichen können. Im anschließenden Klageverfahren waren wir erfolgreich. Das Gericht verurteilte zur Neubewertung von zwei Klausuren durch zwei neue Prüfer. Diese beiden Prüfer gaben exakt die [weiterlesen...]
Zunächst war das Widerspruchsverfahren in Hessen erfolglos. Erst durch die erhobene Klage und den entsprechenden Vortrag konnte das Verfahren zu einem erfolgreichen Ende geführt werden.
Unsere Mandantin war mit der Bewertung Ihrer Prüfungsleistung zur Industriekauffrau nicht einverstanden. Zu Recht, wie sich nach Aktenübersendung und Widerspruchsbegründung herausstellte. Die Prüfer haben in zwei Aufgaben die Antwort unserer Mandantin als falsch bewertet, obwohl ihre Lösung richtig war. Wir [weiterlesen...]
Es ist keine Selbstverständlichkeit und das mit guten Grund. Härtefälle, bzw. Anträge auf einen zweiten Wiederholungsversuch im zweiten Staatsexamen sollen die Ausnahme sein. Aber wenn, wie bei unserer Mandantin, wirklich alles gegen ihre Prüfungsfähigkeit sprach, musste der Antrag auf Wiederholung [weiterlesen...]
Es ist nicht immer selbstverständlich, aber die Nachricht, dass eines unserer Widerspruchsverfahren erfolgreich beendet werden konnte, macht uns stolz und glücklich. Rechtsanwalt Ronnenberg ruft in diesen Fällen die Mandantschaft persönlich an. Also, wenn Sie als unsere Mandanten einen Anruf aus [weiterlesen...]
Ein vollkommen außergewöhnlicher Fall in Greifswald führte zu einer positiven Neubewertung einer Klausur, da der Erstkorrektor während des Widerspruchsverfahrens verstarb. Am Ende traurig, aber für den Mandanten persönlich bedeutete dies die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
Erfolgemarcus.ronnenberg@gmail.com2026-04-02T13:02:21+00:00








